Häufig gestellte Fragen

  • Ja, die PBZ bietet Spiele für PS3, PS4, PS5, Wii, WiiU, Nintendo Switch, Nintendo Switch 2, Xbox One und Xbox Series X zur Ausleihe an. Die Leihfrist beträgt vier Wochen, zwei Verlängerungen um jeweils vier Wochen sind möglich, sofern die Spiele nicht reserviert wurden.

  • Ja, einige Bibliotheken verfügen über einen Bestand an Blu-Ray-Filmen, welche teilweise auch 3D-Filme enthalten.

  • Keine Panik, das kann passieren. Bitte melden Sie sich bei uns und bringen Sie den beschädigten Artikel an der Theke einer PBZ-Bibliothek vorbei. Unsere Mitarbeitenden prüfen dann den Schaden und informieren Sie über das weitere Vorgehen sowie mögliche Kosten.

    Beschädigte Medien werden in der Regel von der PBZ in Rechnung gestellt. Wichtig: Bitte kaufen Sie kein Ersatzexemplar ohne vorherige Absprache.

  • Als erstes: Keine Panik. Sie sind nicht die erste Kundin oder der erste Kunde, der oder dem das passiert. Falls noch Verlängerungen möglich sind (eine Ausleihe kann zweimal verlängert werden), nutzen Sie diese, um Zeit für die Suche zu gewinnen.

    Ist keine Verlängerung mehr möglich, melden Sie den Verlust bitte so schnell wie möglich per E-Mail an kundendienst@pbz.ch oder direkt in einer PBZ-Bibliothek an der Theke. So lassen sich zusätzliche Mahngebühren vermeiden.

    Verlorene Medien werden von der PBZ in Rechnung gestellt. Unsere Mitarbeitenden informieren Sie über die anfallenden Kosten. Wichtig: Bitte kaufen Sie kein Ersatzexemplar ohne vorherige Absprache.

  • Nein, wir nehmen keine Schenkungen entgegen und kaufen Bücher und andere Artikel ausschliesslich über den Fachhandel.

  • Ausgeschiedene, aber gut erhaltene Bücher und andere Artikel werden an Medienflohmärkten der PBZ verkauft oder liegen jeweils in unserer Sommeraktion in den Zürcher Badis und den Friedhöfen Sihlfeld, Affoltern und Schwamendingen auf.

  • Gutscheine für die Abos der PBZ sind in jeder Bibliothek erhältlich. Aus rechtlichen Gründen müssen sich Beschenkte allerdings selbst einschreiben.

  • Ihre Mitgliedschaft läuft nach einem Jahr automatisch aus und wird nicht stillschweigend verlängert. Sie müssen also weder kündigen noch eine Kündigungsfrist einhalten.

  • In den PBZ-Bibliotheken Altstadt, Affoltern, Altstetten, Aussersihl, Hardau, Oerlikon, Riesbach, Schwamendingen, Schütze, Sihlcity, Unterstrass und Witikon stehen Leih-Laptops zur Verfügung. Die Geräte ermöglichen das Arbeiten mit Office-Programmen (LibreOffice) und den Zugang zum Internet. Zudem können Sie für 20 Rappen pro Seite Ausdrucke machen. Die Ausleihe erfolgt gegen das Hinterlegen eines amtlichen Ausweises an der Theke. Die Benutzung ist vor Ort während der Öffnungszeiten möglich und die Ausleihe ist kostenlos.

    Zudem stehen Arbeitsplätze zur Verfügung, an denen Sie mit Ihren eigenen Geräten arbeiten können, der Ton muss jedoch ausgeschaltet sein. Zur Benutzung der Arbeitsplätze müssen Sie nicht Mitglied der PBZ sein. Alle Bibliotheken verfügen über WLAN.

    Die Internet-Stationen sind lediglich für Recherche im Internet oder im PBZ-Katalog eingerichtet, d. h. es besteht keine Möglichkeit zur Textverarbeitung (Office, Word etc.) und auch keine Möglichkeit mit USB-Sticks oder anderen externen Datenträgern zu arbeiten.

  • Nein, die Kindle-E-Reader sind in erster Linie für das eigene System von Amazon entwickelt worden und mit keinem Angebot der PBZ kompatibel. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Der grösste Teil der Mittel (über 80%) kommt von der Stadt Zürich. Einen kleinen Beitrag leistet auch der Kanton Zürich. Die Einnahmen aus Gebühren machen den Rest aus. Für Um- und Neubauten, Gesamterneuerungen und sonstige ausserordentliche Aufwendungen braucht die PBZ spezielle Investitionsbeiträge, die von der Stadt auf Antrag gesprochen werden. Gezielte Unterstützung für konkrete Projekte leistet auch der Förderverein der PBZ.

  • Vielen Dank, dass Sie unsere Arbeit unterstützen möchten. Es stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.