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Benutzungsordnung
 

Einschreibung
 
 
Die Pestalozzi-Bibliothek Zürich steht allen Interessierten zur Benutzung offen.

Gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises wird eine persönliche Bibliothekskarte ausgestellt, der bei jeder Ausleihe vorzuweisen ist. Die Bibliothekskarte ist nicht übertragbar, auch nicht innerhalb der Familie oder des Haushalts.

Bei Personen ohne dauerhaften Wohnsitz in der Schweiz kann die Ausleihe eingeschränkt werden.

Adress- und Namensänderungen sowie der Verlust der Bibliothekskarte sind umgehend zu melden. Ein Ersatzausweis kann gegen eine Gebühr bezogen werden.

 

Benutzung
 
 
Es können maximal 25 Artikel gleichzeitig ausgeliehen werden.

Die Ausleihdauer beträgt in der Regel 4 Wochen. Für bestimmte Artikel (wie beispielsweise DVDs) kann die Bibliothek abweichende Leihfristen festlegen. Eine zweimalige Verlängerung ist möglich. Ausgenommen sind reservierte Artikel und einzelne Bestandesgruppen. Die Verlängerung kann in der Bibliothek, telefonisch oder online via Internet erfolgen.

Ausgeliehene Artikel können reserviert werden. Sie müssen innerhalb einer Woche nach Benachrichtigung abgeholt werden. Ebenso können Artikel, die nicht im lokalen Bestand vorhanden sind, bei einer anderen Bibliothek der PBZ zur Ausleihe besorgt werden, ausgenommen davon sind DVDs.  Für Reservationen wird eine Gebühr erhoben.

Bei Überschreitung der Ausleihdauer wird gebührenpflichtig gemahnt. Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung werden die Kosten einer Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt.
 

Haftung
 
 
Kundinnen und Kunden sind für die ausgeliehenen Artikel verantwortlich und zu schonendem Umgang mit dem Bibliothekseigentum verpflichtet.

Bei Beschädigung oder Verlust werden neben den Kosten für Reparatur oder Ersatz auch Bearbeitungsgebühren verrechnet. Schäden dürfen nicht selbst repariert werden.

Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftung für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen.

Wer die Bestimmungen der Bibliothek nicht beachtet oder sich ungebührlich verhält, kann vorübergehend oder gänzlich von der Benutzung ausgeschlossen werden.
  

Schlussbestimmungen
 
 

Änderungen der Benutzungsordnung können durch Anschlag bekannt gegeben werden. Diese Benutzungsordnung tritt am 1.8.2009 in Kraft und ersetzt alle früheren. Die Gebühren sind in einer separaten Gebührenordnung festgelegt.

Für allgemeine Informationen zur Pestalozzi-Bibliothek Zürich verweisen wir auf den Ordner "Informationen für unsere Kunden", der in jeder Bibliothek aufliegt.

 
 
Benutzungshinweise sind auch in Englisch, Französisch und Italienisch abrufbar!