Häufige Fragen

Ich möchte Kunde/Kundin der PBZ werden

   Wo gibt es überall Pestalozzi-Bibliotheken?

Die PBZ hat in fast jedem Zürcher Stadtkreis eine Bibliothek. Die genauen Standorte finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Bibliotheken.
Adressen von weiteren Bibliotheken im Kanton Zürich finden Sie unter www.kako-zh.ch.

   Wann sind die Bibliotheken der PBZ geöffnet?

Die Bibliotheken haben verschiedene Öffnungszeiten. Bitte schauen Sie bei der betreffenden Bibliothek.

   Wie kann ich mich bei der PBZ anmelden? Wie erhalte ich einen Benutzungsausweis?

Kommen Sie persönlich in eine unserer Bibliotheken und bringen Sie einen gültigen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Führerschein, Pass, Personen mit ausländischem Pass auch die Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz) mit. Für Kinder unter 16 Jahren ist die Ausleihe kostenlos, sie müssen jedoch für die Anmeldung die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten einholen. Die Gebühren für die übrigen Benutzungsausweise können Sie unserer Gebührenordnung entnehmen.
 

   Kann ich in der PBZ das Internet nutzen?

In der Altstadt, in Altstetten, Aussersihl, Oerlikon, Riesbach, Schwamendingen und Sihlcity stehen Internet-Arbeitsplätze zur Verfügung, die von allen Besuchern gegen eine Gebühr genutzt werden können. Es besteht jedoch keine Möglichkeit, Daten herunterzuladen oder mit Disketten und anderen externen Datenträgern zu arbeiten.

   Kann ich in der PBZ am Computer arbeiten?

Die PBZ bietet keine Informatik-Arbeitsplätze an,  d.h. es besteht keine Möglichkeit zur Textverarbeitung (Word etc.) und auch keine Möglichkeit mit Disketten oder anderen externen Datenträgern zu arbeiten.

   Gibt es in der PBZ Zeitungen und Zeitschriften?

Sie finden in unserem Bestand verschiedene nationale und internationale Zeitungen und Zeitschriften, die Sie direkt vor Ort lesen können. Ältere Zeitschriften-Nummern können zum Teil ausgeliehen werden. An welchem Standort welche Zeitungen und Zeitschriften verfügbar sind, können Sie im Online-Katalog unter "Zeitschriften" nachschauen oder bei der kombinierten Suche mit der Option "Periodikatitel" abfragen.


Ich bin bereits Kunde/Kundin der PBZ

   Wie viele Artikel kann ich gleichzeitig ausleihen?

Abhängig davon, welchen Benutzungsausweis Sie lösen, können Sie 2 oder 25 Artikel gleichzeitig ausleihen (siehe auch Gebührenordnung)

   Wie lange kann ich die Artikel ausleihen?

Die Leihfrist für Bücher, Karten, Spiele, Comics, CD, Kassetten und CD-ROM beträgt 4 Wochen. Eine zweimalige Verlängerung der Leihfrist ist möglich. Ausgenommen sind reservierte Artikel und einzelne Bestandesgruppen. DVD und Videos können 1 Woche ausgeliehen werden.

   Wie kann ich feststellen, welche Artikel ich ausgeliehen habe und wann sie fällig sind?

Über Internet können Sie Ihr Ausleihkonto von zu Hause aus aufrufen (www.pbz.ch - mein konto). Dort sehen Sie, welche Artikel Sie ausgeliehen haben und wann Sie sie zurückgeben müssen, welche Artikel Sie reserviert haben, welche davon bereits abholbereit sind und wie viel Gebühren noch offen sind. Sie können die ausgeliehenen Artikel online verlängern und gewünschte Artikel reservieren.

Für den Zugang zu Ihrem Konto benötigen Sie einen Zugriffscode, den Sie per E-Mail oder bei Ihrem nächsten Bibliotheksbesuch anfordern können.

   Wie kann ich die Leihfrist der ausgeliehenen Artikel verlängern?

Ausgeliehene Artikel können in der Regel zweimal verlängert werden. Ausgenommen sind reservierte Artikel und einzelne Bestandesgruppen, wie z.B. DVD, Videos, neue Romane und Reiseführer. Sie können via Internet oder direkt in der Bibliothek verlängern. Für die Online-Verlängerung benötigen Sie einen Zugriffscode für Ihr Ausleihkonto.
Anfragen für Verlängerungen, die uns über E-Mail erreichen, können nicht berücksichtigt werden.

Die Verlängerung erfolgt immer vom aktuellen Datum aus, nicht vom Fälligkeitsdatum. D.h. wenn zum Beispiel ein Buch am 20. Januar zur Rückgabe fällig ist und am 10. Januar verlängert wird, ist das neue Rückgabedatum der 7. Februar, also vier Wochen nach dem Datum der Verlängerung.

   Was passiert, wenn ich ausgeliehene Artikel zu spät zurückgebe?

Bei einer verspäteten Rückgabe werden Verzugsgebühren erhoben. Die genauen Beträge können Sie in unserer Gebührenordnung nachsehen. Sie erhalten zur Erinnerung eine schriftliche Benachrichtigung. Die Gebühr wird unabhängig davon, ob Sie die schriftliche Benachrichtigung schon bekommen haben, belastet.

   Wo kann ich die ausgeliehenen Artikel zurückgeben?

Ausgeliehene Artikel müssen in der Bibliothek abgegeben werden, in der sie ausgeliehen wurden.

   Kann ich ausgeliehene Artikel ausserhalb der Öffnungszeiten zurückgeben?

Einige Bibliotheken haben einen Medieneinwurf, der ausserhalb der Öffnungszeiten benutzt werden kann. Dort eingeworfene Artikel werden am nächsten Öffnungstag der betreffenden Bibliothek zurückgebucht.

   Kann eine andere Person für mich ausleihen?

Nein, der Benutzungsausweis ist persönlich und nicht übertragbar. Eine andere Person kann also nicht für Sie ausleihen. Bei der Rückgabe hingegen können Sie sich vertreten lassen.

   Kann eine andere Person die ausgeliehenen Artikel zurückbringen?

Ja, die Rückgabe der Artikel kann auch eine andere Person für Sie übernehmen. Für die Rückgabe benötigen Sie keinen Benutzungsausweis.

   Was muss ich tun, wenn ein ausgeliehener Artikel beschädigt wurde?

Bei Beschädigung von Artikeln ist Schadenersatz zu leisten. Schäden dürfen auf keinen Fall selbst repariert werden. Bitte melden Sie sich mit dem beschädigten Artikel in Ihrer Bibliothek. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art der Beschädigung. Falls die Beschädigung den Artikel für weitere Ausleihen unbrauchbar macht, bezahlen Sie den ursprünglichen Einkaufspreis des Artikels und eine fixe Bearbeitungsgebühr.

   Was passiert, wenn ich einen ausgeliehenen Artikel verloren habe?

Bei Verlust von Artikeln ist Schadenersatz zu leisten. Bitte versuchen Sie nicht, denselben Artikel selbst wieder zu beschaffen. Melden Sie den Verlust in Ihrer Bibliothek. Sie bezahlen den ursprünglichen Einkaufspreis des Artikels und eine fixe Bearbeitungsgebühr.

   Wie viel kosten Mahnungen und Reservationen?

Verzugs- und Reservationsgebühren sind in der Gebührenordnung der PBZ festgelegt, die Ihnen bei der Anmeldung zusammen mit der Benutzungsordnung ausgehändigt wird. Gebühren müssen vor Ort und bar bezahlt werden.

   Kann ich meine Mahnungen und Reservationsbenachrichtigungen per E-Mail erhalten?

Kunden, die ihre E-Mail-Adresse angeben, erhalten Reservations-benachrichtigungen und Mahnungen per E-Mail. Die Gebühren entsprechen denjenigen für schriftliche Benachrichtigungen.

   Kann ich ausgeliehene Artikel reservieren?

Ausgeliehene Artikel können gegen eine Gebühr reserviert werden. Nehmen Sie dazu die Reservation über unseren Online-Katalog vor oder wenden Sie sich an die Ausleihtheke. Sobald der von Ihnen gewünschte Artikel zurückgegeben wurde, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Der Artikel muss dann innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden.

Unter "mein konto" finden Sie die Option "reservationen", die Ihre laufenden Reservationen auflistet und deren Status ("abholbereit" oder "noch nicht abholbereit") zeigt.

   Kann ich Artikel aus einer anderen Pestalozzi-Bibliothek reservieren und in meiner Bibliothek
   abholen?

Artikel, die nicht im Bestand einer bestimmten Pestalozzi-Bibliothek sind, können aus einer anderen Bibliothek der PBZ bestellt werden, ausgenommen sind Videos und DVD. Wenden Sie sich dazu bitte an die Ausleihtheke.

   Kann ich Artikel, die nicht im Bestand der PBZ sind, zur Anschaffung vorschlagen?

Wenn Sie in der PBZ eingeschrieben sind, können Sie Kaufvorschläge anbringen. Wenn die gewünschten Artikel in den Bestand der PBZ passen, werden sie eingekauft und für Sie gegen eine Gebühr reserviert. Artikel, deren Erscheinungsdatum länger als ein Jahr zurückliegt, werden in der Regel nicht angeschafft.

   Wie teile ich Adressänderungen mit?

Adress- und Namensänderungen teilen Sie uns bitte so schnell wie möglich mit. Sie können dies mit einem Online-Formular, das Sie über einen Link in Ihrem Benutzerkonto finden oder persönlich in Ihrer Bibliothek tun.

   Was mache ich, wenn ich den Benutzungsausweis verloren habe oder er gestohlen wurde?

Den Verlust des Benutzungsausweises melden Sie bitte sofort in Ihrer Bibliothek, damit er für die Ausleihe gesperrt werden kann und Sie vor Missbrauch des Ausweises geschützt sind. Ein Ersatzausweis kann in Ihrer Bibliothek gegen eine Gebühr bezogen werden. Der verlorene Ausweis wird damit ungültig.

 
Weitere Fragen

   Kann ich jemandem einen Benutzungsausweis der PBZ schenken?

Gutscheine für Jahreskarten der PBZ sind in jeder Bibliothek erhältlich.

   Ich habe Bücher, CD etc., die ich nicht mehr brauche - kann ich die der PBZ schenken?

Zur Zeit nehmen wir keine Schenkungen entgegen.

   Was geschieht mit Büchern, die aus dem Bestand der Bibliothek ausgeschieden werden?

Ausgeschiedene, aber gut erhaltene Bücher und andere Artikel werden in verschiedenen Bibliotheken günstig verkauft.

   Bietet die PBZ Führungen durch die Bibliothek an?

Die PBZ bietet für Schulklassen und Gruppen Einführungen in Bestand und Katalog an. Bitte melden Sie sich mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin in der betreffenden Bibliothek an (Formular für Schulklassen).

   Ich möchte in der PBZ arbeiten. Wie gehe ich vor?

Die PBZ beschäftigt gegen hundert Angestellte, die sich in etwa fünfzig volle Stellen teilen. Wenn eine Stelle neu zu besetzen ist, wird sie zuerst auf der Website der PBZ ausgeschrieben (offene Stellen). Wer eine bibliothekarische bzw. I+D-Ausbildung vorzuweisen hat, kann auch eine Blindbewerbung einreichen.

   Wie wird man Bibliothekarin oder Bibliothekar?

Die korrekte Berufsbezeichnung lautet Fachfrau/Fachmann Information und Dokumentation (I+D) bzw. I+D-SpezialistIn. Informationen zur I+D-Ausbildung finden Sie unter www.ausbildung-id.ch.

   Bietet die PBZ auch Lehr- und Praktikumsstellen an?

Ja, die PBZ bietet jedes Jahr eine Lehrstelle für die Ausbildung zur Fachfrau I+D/zum Fachmann I+D an. Eintrittstermin ist Anfang August. Die Bewerbung ist im Herbst des Vorjahres einzureichen.

Auskunft erteilt Frau Karin Treichler, Tel. 044 204 96 96, Mail: e-mail

Ausserdem ist es möglich, in der PBZ das Vorpraktikum für den Studiengang Information und Dokumentation zu absolvieren, der an den Fachhochschulen in Genf und in Chur angeboten wird. Eintritt nach Übereinkunft. 

Auskunft erteilt Frau Priska Matt, Tel. 044 431 27 60, Mail: e-mail

Informationen zur I+D-Ausbildung finden Sie unter www.ausbildung-id.ch.

   Kann man in der PBZ schnuppern?

Ja, zum Schnuppern können sich SchulabgängerInnen, die eine Ausbildung zur Fachfrau I+D oder zum Fachmann I+D anstreben, melden. Sie werden von den BerufsbildnerInnen und unserer/m Lernenden im 2. Jahr betreut und haben während einem Tag die Möglichkeit, hinter die Kulissen zu schauen.

Interessent(inn)en wenden sich schriftlich an Frau Nicole Gauthey, Pestalozzi-Bibliothek PBZ, Zähringerstr. 17, Postfach, 8022 Zürich, Mail: e-mail

   Wie wird die PBZ finanziert?

Der grösste Teil der Mittel (über 80%) kommt von der Stadt Zürich. Einen kleinen Beitrag leistet auch der Kanton Zürich. Die PBZ wird also – wie fast alle öffentlichen Bibliotheken – in erster Linie aus Steuergeldern finanziert. Die Einnahmen aus Benutzungsgebühren machen etwa 12% aus. Für Um- und Neubauten, Gesamterneuerungen und andere ausserordentliche Aufwendungen braucht die PBZ spezielle Kredite, die von der Stadt, oft aber auch von Privaten, Gönnern und Stiftungen zur Verfügung gestellt werden. Gezielte Unterstützung für konkrete Projekte leistet auch der Verein Freunde der PBZ.

   Ich möchte die PBZ unterstützen. Was kann ich tun?

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten, treten Sie dem Verein Freunde der PBZ bei. Mit Ihrem Mitgliederbeitrag ermöglichen Sie ausserordentliche Projekte wie Theaterabende, Publikumsbefragungen, den gezielten Ausbau einzelner Angebote oder Bestandesgruppen oder spezielle Aufwendungen bei Um- und Ausbauprojekten.

Gerne senden wir Ihnen die detaillierten Unterlagen mit Anmeldeformular, oder melden Sie sich online an.